Wird geladen...

Heutzutage ist des bei den meisten (großen) Betrieben so, dass ihr vor dem eigentlichen persönlichen Vorstellungsgespräch ein kurzes Telefonat führt. Hier geht es in ca. 15-30 min euch kennen zu lernen. Die Rekrutier sortieren vorab aus und schauen, ob der/die überhaupt zum Unternehmen passt? Wie drückst du dich aus? Achtung! Je nach Stelle kann es sein, dass du hier auch ein paar Sätze auf English telefonieren musst. Die Telefonanrufe werden in der Regel angekündigt, sodass du dich auch Vorbereiten kannst.

  • Such dir einen ruhigen Ort, an dem du ungestört telefonieren kannst.
  • Halte deine Bewerbungsunterlagen die du verschick hast offen und griffbereit, es kann gut sein, dass darauf ein gegangen wird.
  • Sei freundlich und stell auch gerne Fragen, wenn du welche hast.

Zum eigentlichen persönlichen Vorstellungsgespräch sollest du dich optimal vorbereiten. Wenn du es bis hier geschafft hast sehen deine Chancen sehr gut aus. Jetzt gilt es den Sack zuzuziehen und sich die Stelle zu schnappen.

Seit der Corona Pandemie und je nach Stelle kann es heutzutage auch gut sein, dass das Gespräch online geführt wird.

  • Teste vorab dein Set-up und das Tool, mit dem das Gespräch geführt wird!
  • Sei bereit die Kamera anzuschalten, wenn du danach gefragt wirst  
  • Zieh dich wie bei einem Vor-Ort Gespräch an.

Ansonsten gelten die „Regeln“ wie beim „Vor-Ort“ Gespräch

  • Bereitet euch auf jedes Vorstellungsgespräch und Unternehmen individuell vor. Kennt die Homepage der Unternehmen und vor allem die Werte („Über uns“).
  • Kennt euren Lebenslauf auswendig oder habt in Griffbereit falls Fragen dazu kommen.
  • Habt Fragen zur Firma parat – wenn diese bereits im Gespräch beantwortet worden sind, erwähne das z.B. mit „ja, vielen Dank, das hätte ich sonst nachher gefragt“.
  • Sei pünktlich.
  • tritt gepflegt auf (Kleidung, Haare, Schuhe).

Informiere dich vorab über die Branche und Verdienstmöglichkeiten für ähnliche Positionen

Arbeitsvertrag: Alles, was du wissen musst

Glückwunsch!

Die Zusage für deinen Berufseinstieg hast du in der Tasche. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag. Bevor du unterschreibst, solltest du deine Rechte und Pflichten kennen und wissen, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.

Julia Knedler, Justiziarin beim Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg 

© ChemieBW/Eppler

 

Der Vertrag
Der Arbeitsvertrag ist für Berufseinsteiger das Dokument mit der größten Tragweite. Mach dir bewusst: Dein neuer Arbeitgeber hat sich für dich entschieden – er gibt dir, wie du ihm, einen großen Vertrauensvorschuss. Wenn du den Vertrag unterschreibst, solltest du dich auch daran gebunden fühlen.

Befristung
Die meisten Arbeitsverträge werden unbefristet geschlossen. Manche Arbeitsverträge sind befristet – besonders für Berufseinsteiger oder wenn beispielsweise Stellen im Unternehmen neu geschaffen wurden. Dabei kann das Unternehmen den Arbeitsvertrag mit und ohne Sachgrund befristen. Ein Sachgrund wäre beispielsweise eine Elternzeitvertretung.

Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag kann maximal dreimal verlängert werden – bis zu einer Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses von zwei Jahren. Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist jederzeit die einvernehmliche Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich. Dies muss im Einzelfall mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Probezeit
Eine Probezeit ist üblich und kann maximal für die Dauer von 6 Monaten vereinbart werden. Während dieser Zeit können Unternehmen und Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine abweichende Frist kann sich in Verbindung mit dem Tarifvertrag ergeben.

Gehalt und Sonderleistungen
In unserer Branche orientieren sich die Unternehmen in der Regel am Tarifvertrag der chemischen Industrie – für Unternehmen, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, ist er sogar verbindlich. Dabei richtet sich dein Gehalt nach der angestrebten Tätigkeit, deiner Qualifizierung und deiner Berufserfahrung. Hinzu kommen tariflich geregelte Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, die Jahresleistung (das sogenannte "Weihnachtsgeld") und Zuschüsse zur Altersvorsorge. Im Detail wird das im Vertrag aufgeführt – oder es wird auf den Tarifvertrag verwiesen.

Bezugnahmeklauseln
Das ist häufig der Fall: Arbeitsverträge nehmen oft Bezug auf bestehende Tarifverträge für die Branche. Dort sind dann beispielsweise die Urlaubsregelungen oder Kündigungsfristen geregelt. Damit will der Arbeitgeber sicherstellen, dass für alle Mitarbeiter die gleichen Regelungen gelten, ganz gleich, ob die Mitarbeiter Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht. Grundsätzlich gilt: Bei einer wirksamen Bezugnahmeklausel gilt grundsätzlich der Tarifvertrag. Sollte jedoch der Arbeitsvertrag für den Mitarbeiter günstigere Regelungen als der Tarifvertrag enthalten, so gilt der Arbeitsvertrag.

Dazu wird die Personalabteilung im Detail Auskunft geben können.