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Frauen-MINT-Award 2023: Auszeichnung für Abschlussarbeiten

Zum ersten Mal schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Kooperation mit audimax und MINT Zukunft schaffen! den Frauen-MINT-Award aus. Es werden herausragende MINT-Studentinnen und -Absolventinnen mit innovativen Ideen gesucht.

Lediglich 15,5 % aller MINT-Jobs werden von Frauen wahrgenommen. Obwohl laut dem MINT-Herbstreport 2022 bereits eine leichte Zunahme des Beschäftigungsanteils von Frauen in MINT-Berufen zu verzeichnen ist, sind weibliche Personen in diesen Berufen damit weiterhin stark unterrepräsentiert. Das BfV legt deshalb großen Wert auf die Förderung von weiblichem Nachwuchs in MINT-Berufen und schreibt daher zusammen mit audimax den Frauen-MINT-Award aus. Beim diesjährigen Award liegt der Fokus auf Abschlussarbeiten, die sich mit einem der folgenden drei Themenkomplexe beschäftigen:

  • Cyberangriffe und Cyberabwehr
  • Cyber Security
  • Künstliche Intelligenz

Teilnahmeberechtigt sind Studentinnen und Absolventinnen der MINT-Studienfächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), die ihre deutsch- oder englischsprachige Bachelor- oder Masterarbeit 2022 beziehungsweise 2023 abgegeben haben oder dies noch tun werden. Deine komplette Arbeit mit Abschlussnote – sofern schon bekannt – und deinen Lebenslauf sendest du einfach an Ivo Leidner, den Projektleiter des Awards. Er bündelt die Einsendungen und beantwortet dir alle Fragen zur Teilnahme: leidner@audimax.de. Mehr Infos unter frauen-mint-award.de.

Einsendeschluss ist der 15.08.2023

Alle Gewinnerinnen erhalten nicht nur ein Preisgeld, sondern auch wertvolle Networking-Kontakte und können sich direkt mit den Expertinnen und Experten des Verfassungsschutzes aus den Fachbereichen austauschen.

Jury & Preise

Know-how und Kompetenz pur: Deine Arbeit wird von einer mehrköpfigen Jury aus Top-Expertinnen und Top-Experten vom Bundesamt für Verfassungsschutz bewertet, deren Namen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden dürfen. Ausgelobt werden Preisgelder in Höhe von 3.000, 2.000 und 1.000 Euro.